Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tiedemann – Hausmeisterservice & Gebäudebetreuung
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tiedemann – Hausmeisterservice & Gebäudebetreuung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
- 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
- Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
- Hausmeisterservice
- Gebäudebetreuung
- Objektkontrollen
- Mülltonnenservice
- Garten- und Grundstückspflege
- Heckenschnitt
- Winterdienst
- Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten
- Überwachung der Haustechnik
- Anhängervermietung
- Leistungen, die einer besonderen handwerklichen Zulassung bedürfen, werden nicht erbracht oder durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt.
- 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
- 6 Termine und Ausführung
- Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, technische Defekte oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Terminverschiebung.
- Insbesondere Gartenpflege und Außenarbeiten können wetterbedingt abweichen.
- 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
- 8 Schlüsselübergabe
- Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
- Ein Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
- Die Haftung für Schlüsselverlust richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem bestehenden Versicherungsschutz.
- 9 Kündigung
- Daueraufträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 10 Anhängervermietung
- Bestehen eigenständige AGB
- 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.