Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tiedemann – Hausmeisterservice & Gebäudebetreuung

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tiedemann – Hausmeisterservice & Gebäudebetreuung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
  • 2 Vertragsabschluss
  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • 3 Leistungsumfang
  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
    • Hausmeisterservice
    • Gebäudebetreuung
    • Objektkontrollen
    • Mülltonnenservice
    • Garten- und Grundstückspflege
    • Heckenschnitt
    • Winterdienst
    • Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten
    • Überwachung der Haustechnik
    • Anhängervermietung
  3. Leistungen, die einer besonderen handwerklichen Zulassung bedürfen, werden nicht erbracht oder durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt.
  • 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
  • 6 Termine und Ausführung
  1. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, technische Defekte oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Terminverschiebung.
  3. Insbesondere Gartenpflege und Außenarbeiten können wetterbedingt abweichen.
  • 7 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

 

 

 

 

  • 8 Schlüsselübergabe
  1. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
  2. Ein Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
  3. Die Haftung für Schlüsselverlust richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem bestehenden Versicherungsschutz.
  • 9 Kündigung
  1. Daueraufträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • 10 Anhängervermietung
  1. Bestehen eigenständige AGB
  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.